Eine Neufassung gibt es seit dem 20. Juli 2011. Das Gesetzt beschäftigt sich allgemein mit den Sicherheitsanforderungen an Kinderspielzeug, welches neu auf den Markt kommt. Das Gesetz ist der Zweiten Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheit unterstellt. Damit gilt das Gesetz als ein besonderes Verwaltungsrecht.
Die Verfassung beschäftigt sich mit allen neuen Erzeugnissen, die neu gestaltet und bestimmt sind, von Kindern im Alter von 14 Jahren benutzt zu werden. Ausgenommen in dem Gesetz ist die Richtlinie 2009/48/EG für ausgeführte Erzeugnisse (Sportgeräte, Feuerwerkskörper, Modeschmuck für Kinder und weitere).
In dem Gesetz ist auch eine Sicherheitsanforderung verzeichnet, diese Thematisiert die Voraussetzung der Richtlinie 88/378/EWG. Unteranderem wird die Lebensdauer des produzierten Spielzeugs thematisiert. Ganz wichtig ist auch die allgemeine Regelung beim Gebrauch der Gegenstände. Kinder dürfen sich auf keinen fall an dem Spielzeug verschlucken oder verletzen. Auch Dritte dürfen nicht geschädigt werden. Das gilt zum Beispiel für Spielschusswaffen. Bekannt ist das Beispiel der Softair- Pistolen. Diese darf einen bestimmten Messwert nicht überschreiten, denn auch Spielzeug können Illegal werden.
Voraussetzungen ist zudem die CE-Kennzeichnung. Mit dieser Bestätigt der Hersteller die Herstellung nach harmonisierten europäischen Normen und die Sicherheitsanforderung des Spielzeugs, wie oben beschrieben. Zudem muss die Anschrift der Herstellungs- und Lagerorte bekannt sein. Auch die Entwürfe und Die Herstellung müssen bekannt sein.